Stadtparks in Beijing lehnen kommerzielle Fotografie ab
An einigen Touristenattraktionen in Beijing finden zunehmend kommerzielle Filmaufnahmen statt. Professionelle Filmteams blockieren oft über l?ngere Zeit die besten Kamerapositionen an landschaftlich reizvollen Orten, sodass andere Touristen keine Gelegenheit haben, Fotos zu machen. Um ungest?rt filmen zu k?nnen, trampeln sie Blumen und Vegetation nieder und dringen sogar in gesperrte Bereiche ein.
Am Eingang des Beihai-Parks in Beijing weist ein Schild mit der Aufschrift ?Keine kommerzielle Fotografie“ auf entsprechende Einschr?nkungen hin. Der Park verbietet den Einsatz gro?er oder professioneller Foto- und Videoausrüstung wie Beleuchtung und Stative und hat eine Beschwerdehotline für Besucher eingerichtet. Ein Parkmitarbeiter erkl?rte, durch das Verbot kommerzieller Aufnahmen sollten Touristen den Park ungest?rt besuchen und private Fotoaufnahmen problemlos durchführen k?nnen.
Die Touristin Frau Zhang berichtet, dass viele Besucher den Park aufsuchen, um sich fotografieren zu lassen. Nach dem Anlegen von Kostümen und Accessoires werden sie und ihre Freunde von Fotografen und Assistenten inszeniert. Solche kleinen Gruppen behindern durch ihre Ansammlungen oft den Durchgang normaler Besucher und st?ren diese, was mitunter als Bel?stigung empfunden wird.
Yoyo, eine Studentin aus Yunnan, hofft, dass der Park kommerzielle Fotografie nicht vollst?ndig verbietet. Sie betont, dass diese für sie wichtig sei, da sie weder gut fotografieren noch sich selbst professionell schminken k?nne. Es sei nicht einfach für sie, den Park zu besuchen, und sie wünsche sich einige hochwertige Fotos als Erinnerung. Sie schl?gt vor, ein spezielles Gebiet auszuweisen, in dem Werbefotografien erlaubt sind, um den Wunsch nach sch?nen Aufnahmen zu erfüllen. Professionelle Fotografen k?nnten dort Besuchern Foto- und Make-up-Dienstleistungen anbieten.
Das Verbot kommerzieller Filmaufnahmen in einigen Parks der Hauptstadt basiert haupts?chlich auf den entsprechenden Bestimmungen der ?Beijinger Stadtparkverordnung“ und der ?Beijinger Tourismusverordnung“. Zhong Lina, die stellvertretende Direktorin des Beijinger Zentrums für regionale Zusammenarbeit im Tourismus, erkl?rt, dass Parks ?ffentliche Ressourcen seien. Es sei nicht akzeptabel, dass kommerzielle Fotografen diese monopolisieren und dadurch den normalen Besuch der ?ffentlichkeit beeintr?chtigen. Sie schl?gt jedoch vor, auf Basis der Gegebenheiten des jeweiligen Parks eine differenzierte Regelung für kommerzielle Fotografie einzuführen. Beispielsweise k?nnten die frühen Morgenstunden oder die Zeit kurz vor Schlie?ung des Parks für kommerzielle Aufnahmen reserviert werden, um Konflikte mit regul?ren Besuchern zu vermeiden. Ebenso k?nnten weniger frequentierte Bereiche innerhalb des Parks für kommerzielle Zwecke freigegeben werden.