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20. 01. 2011 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Rentenreformen in Deutschland
Deutschland z?hlt mehr ?ltere Menschen als andere L?nder – Tendenz steigend. Finanzierten in den 1950er-Jahren fünf Berufst?tige mit ihren Beitr?gen die Rente eines Ruhest?ndlers, sind es 2007 nur noch drei. Im Jahr 2040 werden voraussichtlich zwei Beitragszahler die Rente für einen Ruhest?ndler zahlen.
Im Jahr 2006 wird die Altersgrenze für den frühesten Bezug der vorzeitigen Altersrente erh?ht und stufenweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben. Ziel ist es, Anreize zur Frühverrentung zu verringern, damit auch ?ltere Arbeitnehmer l?nger besch?ftigt sind und somit auch l?nger Beitr?ge in die Rentenversicherungskassen zahlen, was gleichzeitig auch ihre eigene Rente erh?ht.
Rente mit 67:
Als weiteren Schritt zur Entlastung der Rentenversicherung beschlie?t die Gro?e Koalition im Jahr 2007, das Renteneintrittsalter ab 2012 schrittweise anzuheben. Konkret hei?t das, dass nach dem Jahr 1964 Geborene dann erst mit 67 Jahren in Rente gehen k?nnen. Wer früher gehen m?chte, muss mit Abzügen bei der Rente rechnen. Wer sich mit 65 Jahren zur Ruhe setzen m?chte, muss entweder mindestens 45 Jahre lang in die in Rentenversicherung eingezahlt haben oder eine um 3,6 Prozent reduzierte Altersrente in Kauf nehmen.
Rentenschutzklausel:
Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise, die im Jahr 2008 Deutschland und Europa erreicht, veranlasst die Bundesregierung, Anfang Mai 2009 eine Rentenschutzklausel einzuführen. Sie verhindert, dass mit den L?hnen auch die Renten sinken. Allerdings müssen die Ruhest?ndler diesen Schutz ab 2011 durch reduzierte Erh?hungen selbst finanzieren.
Pflegereformen in Deutschland
Die rapide Alterung der Gesellschaft setzt auch die seit 1995 bestehende Pflegeversicherung unter Druck: W?hrend die Kosten steigen, sinkt die Anzahl der Besch?ftigten, die mit ihren Versicherungsbeitr?gen die Leistungen der Pflegeversicherung bezahlen. Der Bundestag beschlie?t im Jahr 2008 eine Reform der Pflegeversicherung, die besser auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angeh?rigen ausgerichtet wird.
Mehr Leistungen, St?rkung der h?uslichen Pflege:
Ab dem 1. Juli 2008 werden die finanziellen Leistungen für Pflegebedürftige und Pflegende stufenweise angehoben, ab 2015 alle drei Jahre an die Inflationsrate angepasst (dynamisiert).
Viele Menschen, die an Demenz (Altersverwirrtheit) erkrankt sind, erhalten erstmals Leistungen, auch wenn sie noch nicht pflegebedürftig sind, aber Betreuung brauchen. Ab dem Jahr 2009 hat jeder pflegebedürftige Patient einen Anspruch auf einen Pflegeberater, der ihm beim Organisieren von Hilfsleistungen zur Seite steht und ihn unterstützt.
Pflegezeit für Angeh?rige:
Arbeitnehmer, die Angeh?rige pflegen, k?nnen für bis zu sechs Monate ?Pflegezeit“ beantragen. Sie bekommen kein Gehalt, sind aber weiter sozialversichert und haben ein Rückkehrrecht zu denselben Arbeitsbedingungen. Tritt pl?tzlich ein Pflegefall ein, k?nnen Besch?ftigte kurzfristig bis zu zehn Tage unbezahlt von der Arbeit frei nehmen, um die Pflege zu organisieren.
Quelle: bundesregierung.de
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